Yin-Yang Harmony — Gästehaus & Tagungshaus im ChinaCenter MagdeburgYin-Yang HarmonyGästehaus & Tagungshaus

Gut zu wissen

Beherbergungssteuer der Stadt Magdeburg

Damit auf Ihrer Rechnung nichts überrascht: Die Landeshauptstadt Magdeburg erhebt seit dem 1. April 2025 eine Beherbergungssteuer (umgangssprachlich „Bettensteuer“ oder Citytax). Hier finden Sie die wichtigsten Fakten.

Wie hoch?

5 % des Übernachtungspreises. Beispiel: Bei 80 € Übernachtungspreis sind es 4 € Steuer pro Nacht.

Wer zahlt?

Jeder Gast, der in Magdeburg entgeltlich übernachtet — auch Geschäftsreisende: Eine Befreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen gibt es in Magdeburg nicht.

Wer ist befreit?

  • • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • • Klassenfahrten und Schulausflüge inkl. Begleitpersonen
  • • Angebote anerkannter Träger der Jugendhilfe
  • • Personen, die in der Unterkunft mit Wohnsitz gemeldet sind
  • • Langzeitaufenthalte ab dem 22. zusammenhängenden Tag

Wie wird gezahlt?

Ganz unkompliziert: Die Steuer erscheint als eigene Position auf Ihrer Rechnung und wird zusammen mit dem Aufenthalt bezahlt. Wir führen sie für Sie an die Stadt ab — Sie müssen nichts weiter tun.

Rechtsgrundlage: Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg über die Erhebung einer Beherbergungssteuer (in Kraft seit dem 1. April 2025). Verbindliche Auskünfte gibt die Stadt Magdeburg: magdeburg.de/Beherbergungssteuer ↗

Stand: August 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg.